Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche Therapie zu ermöglichen. Jede Sitzung ist daher einzigartig, speziell und ganz individuell auf Sie und Ihre Bedürfnisse ausgerichtet. Dafür nehmen wir uns Zeit. Ich würde die Hypnose-Sitzung wirklich als Intensiv-Sitzungen beschreiben. Wie viele Sitzungen notwendig sind, hängt vom Thema und der Schwere der Situation ab. Unserer Erfahrung nach reichen zwischen 1 – 5 Sitzungen, um nachhaltige positive Veränderungen zu erreichen.
Neben dem Angebot in der Wiener Praxis bieten wir Ihnen Beratung, Hypnose & Therapie auch online an. Es bleibt Ihnen überlassen, was Ihnen hier angenehmer ist. Die Wirkung ist die gleiche.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrem Versicherungsunternehmen. Viele übernehmen unter dem Punkt „Gesundheitsförderung“ jährlich rund 180 Euro für eine Raucherentwöhnung. Im Rahmen dieser Hypnose ist kein Erstgespräch notwendig.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrem Versicherungsunternehmen. Viele übernehmen unter dem Punkt „Gesundheitsförderung“ jährlich rund 180 Euro für eine Raucherentwöhnung. Im Rahmen dieser Hypnose ist kein Erstgespräch notwendig.
Eine Teilrefundierung in der Höhe von mindestens € 28 pro Therapiesitzung ist möglich. Dies entspricht dem Kostenersatz der ÖGK. Andere Krankenkassen, wie SVS oder BVA, zahlen einen höheren Kostenersatz. Für die Einreichung benötigen Sie eine Überweisung Ihres Arztes für Psychotherapie. Sozialtarife sind nach Absprache für eine bestimmte Zeit möglich. Voraussetzung für den Beginn einer Psychotherapie oder auch einer RTT ® Sitzung ist ein Erstgespräch à 60 min. Dabei finden wir gemeinsam heraus, ob Chemie und Erwartungshaltungen zusammenpassen.
Sie erhalten nach jeder Sitzung papierlos via E-Mail Ihre Rechnung und begleichen diese mittels Banküberweisung. Onlinesitzungen werden vorab per Überweisung oder via PayPal beglichen. Bei der Nichtraucherhypnose ist eine Teilzahlung zwischen erster und Refresher-Sitzung möglich. Bei einer kurzfristigen Terminabsage von weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen wird ein Ausfallshonorar über die Höhe des angesetzten Termins in Rechnung gestellt. Sie haben die Möglichkeit, die Kosten als außergewöhnliche Belastungen für eigene Gesundheitsmaßnahmen und auch für unterhaltspflichtige Angehörige in der Steuererklärung geltend zu machen. Bitte informieren Sie sich hier rechtzeitig – für Aussagen bezüglich der steuerlichen Geltendmachung wird kein Anspruch auf Richtigkeit gestellt.
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